Mittwoch, 4.8.2021
Katholische Schule darf katholische Kinder bevorzugt aufnehmen

Eine katholische Grundschule darf bei der Einschulung katholische Kinder bevorzugt aufnehmen. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster hat seine Rechtsprechung bekräftigt, wonach der landesverfassungsrechtliche Vorrang bekenntnisangehöriger Kinder beim Zugang zu Bekenntnisschulen mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Die Beschwerde eines Jungen aus Datteln blieb damit erfolglos.

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