Donnerstag, 20.10.2022
Rechtsmittelbegründung beim falschen Gericht eingereicht

Die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde muss auch dann beim Ausgangsgericht eingereicht werden, wenn dieses bereits die Nichtabhilfe beschlossen und das Bundesverwaltungsgericht dem Beschwerdeführer sein Aktenzeichen mitgeteilt hat. Das BVerwG pochte auf diese bereits jahrzehntealte ständige Rechtsprechung, weil der Gesetzeswortlaut keine andere Interpretation zulasse.

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