Dienstag, 22.6.2021
Kein Verstoß gegen Berufspflicht durch Nichtvorlage angeforderter Befundberichte vor Gericht

Gibt ein Arzt gerichtliche geforderte Befundberichte über eigene Patienten nicht ab, verstößt er damit nicht gegen seine Berufspflichten. Dies hat das Berufsgericht für Heilberufe beim Verwaltungsgericht Berlin entschieden. Die Berufung wurde zugelassen. Der Arzt stehe vor Gericht einem Zeugen gleich. Für den Fall, dass ein Zeuge eine schriftlich gestellte Beweisfrage nicht beantworte, könne das (Sozial-)Gericht lediglich die Ladung seiner Person zum Termin anordnen.

Mehr lesen