Die Ehefrau hatte nur kurz den Fall erwähnt: Das reichte dem BVerwG, um einem seiner Richter die Entscheidung über eine Revision zu verwehren. Seine Partnerin hatte dem OVG-Senat angehört, dessen Urteil überprüft werden sollte.
Mehr lesenEin Richter ist laut OLG Frankfurt a.M. von der Mitwirkung in einem Berufungsverfahren gegen ein aufrechterhaltenes Versäumnisurteil nicht deshalb qua Gesetz ausgeschlossen, weil er das Versäumnisurteil mit erlassen hatte. Auch begründe dies nicht die Besorgnis der Befangenheit nach § 42 ZPO.
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