Verstirbt ein Lehrer mit Wespenallergie bei einem außerschulischen Arbeitstreffen an einem Wespenstich, ist dies ein Dienstunfall. Das VG Berlin sprach einer Witwe daher eine erhöhte Unfall-Hinterbliebenenversorgung zu.
Mehr lesenDas Bundesinnenministerium durfte einen Beamten aus dem Dienst werfen, der in der Hochphase der Corona-Krise womöglich den "Querdenkern" nahestand. Das hat das BVerwG entschieden. Wiederholt hatte er gegen ausdrückliche Anweisung Warnungen ausgesprochen und sogar unter Ministeriums-Briefkopf Kritik geäußert.
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