Montag, 18.12.2023
Keine Aufrechnung mit laufenden Bezügen bei angegriffenem Erstattungsbescheid

Eine Behörde kann zu Unrecht gezahlte Bezüge nicht einfach aufrechnen, wenn der Beamte den Rückforderungsbescheid mit einem Widerspruch angegriffen hat. Das BVerwG hält die Aufrechnung für unzulässig, solange die Rückforderung nicht rechtskräftig ist.

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