Die "inhaltlich absolut verwerfliche Kommunikation" eines Polizeibeamten in WhatsApp-Chats war fremdenfeindlich, geschmacklos und durchzogen von rechtsradikaler Rhetorik. Dem VGH München genügte das für eine Dienstenthebung nicht, er stufte den Beamten lediglich um eine Besoldungsstufe zurück.
Mehr lesenElternzeit zählt bei der Polizei NRW nicht als Wechselschichtdienst, der zum früheren Ruhestand berechtigt. Diese Regelung bestätigte nun das BVerwG – und spricht sich damit gegen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie aus, meint Sarah Nußbaum.
Mehr lesenDie Frage, wie mit AfD-Mitgliedern im Staatsdienst umzugehen ist, beschäftigt die Innenministerkonferenz. Einen AfD-Verbotsantrag halten die meisten Ressortchefs aktuell aber für nicht erfolgversprechend.
Mehr lesenBeamte müssen ihre Besoldungsmitteilungen überprüfen, wenn hierzu ein Anlass besteht, etwa wenn sich ihre wöchentliche Arbeitszeit verringert hat. Eine Verletzung dieser Dienstpflicht erachtet das BVerwG allerdings nur bei Vorsatz für "disziplinarwürdig".
Mehr lesen