Ein Anwalt kann Kindergeld formwirksam beantragen, indem er den Antrag über das beA an das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo) der Familienkasse übermittelt. Laut BFH sperrt die E-Formregelung in § 67 S. 1 Hs. 2 EstG nicht andere Formen der elektronischen Übermittlung.
Mehr lesen