Mittwoch, 17.11.2021
Keine Kontoführungsentgelte für Bausparverträge

Bausparkassen dürfen für die Kontoführung auch in der Ansparphase kein Entgelt verlangen. Dies hat das Oberlandesgericht Celle mit einem am Mittwoch ergangenen Urteil entschieden. Es widerspreche dem gesetzlichen Leitbild eines Bausparvertrages, ein Entgelt für die Kontoführung in der Ansparphase zu verlangen. In dieser Phase sei der Bausparkunde der Darlehensgeber, der nach der gesetzlichen Regelung kein Entgelt für die Hingabe des Darlehens schulde.

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Montag, 5.7.2021
Debeka Bausparkasse darf keine "Servicepauschale" mehr erheben

Es bleibt dabei: Die Debeka Bausparkasse darf ihre nachträglich eingeführte jährliche "Servicepauschale" nicht mehr erheben. Der Bundesgerichtshof teilte am Freitag mit, dass er einen für den 06.07.2021 angesetzten Verhandlungstermin aufgehoben habe, da die Debeka ihre Revision zurückgenommen habe. Die Verbraucherzentrale Sachsen bedauert in einer Mitteilung, dass der BGH nun nicht allgemeinverbindlich klären könne, ob eine solche Pauschale in der Ansparphase zulässig sei.

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