Mittwoch, 5.1.2022
Keine Mietminderung wegen benachbarter Großbaustelle

Tritt nach Abschluss eines Mietvertrags erheblicher Baustellenlärm auf einem Nachbargrundstück auf, berechtigt dies bei Fehlen einer entsprechenden Beschaffenheitsvereinbarung nicht grundsätzlich zu einer Mietminderung. Laut Bundesgerichtshof kann eine solche Abmachung nicht damit begründet werden, die Freiheit der Wohnung von Baulärm werde regelmäßig stillschweigend Vertragsgegenstand. Anderes könne gelten, wenn der Vermieter sich selbst gegen die Immissionen wehren könnte.

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