Montag, 29.3.2021
Krankenkasse muss Basis-Pflege in Senioren-WGs tragen
Aufatmen in Hunderten Senioren-WGs: Die Krankenkassen müssen nach einem Urteil des Bundessozialgerichts Kosten etwa für die Gabe von Medikamenten oder das Anziehen von Thrombosestrümpfen auch in ambulant betreuten Wohngruppen übernehmen. Ambulante Leistungen auch der einfachsten Behandlungspflege hätten die Kassen an jedem Ort zu erbringen, der dazu geeignet sei, urteilte das BSG am Freitag. Mehr lesen