Krankenkasse muss Basis-Pflege in Senioren-WGs tragen
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Aufatmen in Hunderten Senioren-WGs: Die Krankenkassen müssen nach einem Urteil des Bundessozialgerichts Kosten etwa für die Gabe von Medikamenten oder das Anziehen von Thrombosestrümpfen auch in ambulant betreuten Wohngruppen übernehmen. Ambulante Leistungen auch der einfachsten Behandlungspflege hätten die Kassen an jedem Ort zu erbringen, der dazu geeignet sei, urteilte das BSG am Freitag.

Entscheidung von grundlegender Bedeutung

Dem Urteil kommt grundlegende Bedeutung zu, weil bundesweit Hunderte ähnlicher Verfahren anhängig sind – und eine gegensätzliche Entscheidung die Zukunft der Wohnform Senioren-WG infrage gestellt hätte. Denn durch einen Wegfall der Kostenübernahme wären auf Betroffene hohe Mehrkosten zugekommen. Im konkreten Fall hatte die AOK Bayern mit drei Bewohnern von Senioren-WGs um die Übernahme der Kosten gestritten. Die Krankenkasse war der Meinung, für die anfallenden Basis-Hilfen nicht zahlen zu müssen. Das Bayerische Landessozialgericht aber hatte den drei klagenden Privatpersonen Recht gegeben und die AOK zur Übernahme der Kosten verpflichtet. Daraufhin legte die Kasse Revision ein.

BSG: Ambulante Leistungen an jedem Ort zu erbringen

Ambulante Leistungen auch der einfachsten Behandlungspflege hätten die Kassen an jedem Ort zu erbringen, der dazu geeignet sei, sofern kein Anspruch auf Erbringung durch die Einrichtung selbst bestehe, führte das BSG nun aus. Diese Leistungen könnten Versicherte auch dann beanspruchen, wenn sie zugleich ambulante Pflegeleistungen im Rahmen der sozialen Pflegeversicherung bezögen. Dies gelte auch dann, wenn mehrere Pflegeversicherte Leistungen der häuslichen Pflegehilfe gemeinsam in Anspruch nähmen.

BSG, Entscheidung vom 26.03.2021 - B 3 KR 1/20 R

Redaktion beck-aktuell, 29. März 2021 (dpa).