Donnerstag, 28.3.2024
Automatischer Finanzkonten-Informationsaustausch verstößt nicht gegen Grundrechte

Der Austausch von Informationen zu Konten und Depots deutscher Steuerpflichtiger zwischen der deutschen Steuerverwaltung und Schweizer Banken ist verfassungsgemäß. Der BFH sieht insbesondere das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung der Betroffenen nicht verletzt.

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