Eine Bank nahm Zahlungsaufträge einer Kundin einfach per E-Mail an und führte diese anstandslos aus. Dafür bekam sie nun die Quittung, denn der BGH bestätigte einen Erstattungsanspruch der Kundin in Höhe von 255.000 Euro, die die Bank im unbefugten Auftrag in aller Welt verteilt hatte.
Mehr lesenDie von der CDU/CSU-Fraktion geforderte Neuregelung der Nutzung von Zustimmunsfiktionsklauseln im Bankenverkehr ist unter Experten umstritten. Während Bankvertreter in einer Anhörung im Rechtsausschuss von einer Chance auf eine rechtssichere und massengeschäftstaugliche AGB-Anpassung für auf Dauer angelegte Bankverträge sprechen, warnen Verbraucherschützer vor einer Missachtung der Grundprinzipien des Verbraucherschutzes.
Mehr lesen