Auch wenn der Einbrecher Hammer und Meißel nur für den Einbruch einsetzt, begeht er nach Ansicht des BGH dennoch einen schweren Einbruch, indem er sie bei sich führt. Ob er beabsichtigt habe, sie gegen eventuelle Widersacher einzusetzen, sei für diese Einordnung irrelevant.
Mehr lesenDie beliebte Examensfrage um die Abgrenzung von Vollendung und Beendigung einer Tat bekommt bei einem grenzüberschreitenden Autodiebstahl neues Leben: Laut BGH genügt es bereits, den Wagen nach dem Diebstahl einige Kilometer entfernt umzuparken, um dem Besitzer den Zugriff zu entziehen.
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