Mittwoch, 11.11.2020
Herstellerrabatte beim Autokauf nicht lohnsteuerpflichtig

Rabatte, die Außendienstmitarbeiter einer Krankenkasse beim Autokauf von Autoherstellern erhalten, müssen nicht als Arbeitslohn versteuert werden. Dies hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz am 09.09.2020 entschieden. Die Rabatte dienten vor allem dem eigenwirtschaftlichen Interesse der Autohersteller, nämlich der Umsatzsteigerung und Bindung eines attraktiven Kundenstamms.

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