Montag, 20.6.2022
Kein Außenaufzug an denkmalgeschützem Gebäude

Die Errichtung eines gläsernen Außenaufzugs im Innenhof eines denkmalgeschützten Gebäudes kann im Einzelfall dessen Erscheinungsbild derart beeinträchtigen, dass die Erteilung einer denkmalrechtlichen Genehmigung hierfür ausscheidet. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Fall entschieden, in dem die Fassade eines denkmalgeschützten Gebäudes bereits durch später angebrachte Balkone beeinträchtigt worden war. Eine weitere Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes schloss das Gericht daher aus.

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