Dienstag, 22.6.2021
IHK Köln und IHK Ostwestfalen müssen nicht aus dem DIHK austreten

Mitglieder der Industrie- und Handelskammern Köln und Ostwestfalen können nicht verlangen, dass ihre Kammern ihren Austritt aus dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag e.V. (DIHK) erklären. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Münster gestern in zwei Eilverfahren entschieden. Der DIHK habe sein Äußerungs- und Kommunikationsverhalten geändert und werde in Zukunft die gesetzlichen Kompetenzgrenzen seiner Mitglieder durch Äußerungen nicht mehr überschreiten.

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