Dienstag, 20.9.2022
Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Unterhaltstitels

Ein Beschwerdegericht kann die Vollstreckbarkeit eines ausländischen Unterhaltstitels im Ursprungsstaat im Einzelfall auch ohne formalen Nachweis feststellen. Der Tatrichter habe das für die Entscheidung maßgebliche ausländische Recht von Amts wegen zu ermitteln. Die Grundsätze über die Darlegungs- und Beweislast finden dabei keine Anwendung, bestätigt der Bundesgerichtshof.

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