Donnerstag, 24.6.2021
Mindestlohn für ausländische Pflegekräfte in Privathaushalten

Das Bundesarbeitsgericht hat ein Grundsatzurteil zur Bezahlung von in deutschen Haushalten tätigen ausländischen Pflegekräften gefällt, das nach Einschätzung von Fachleuten Auswirkungen auf die Pflege zu Hause haben wird. Den ausländischen Arbeitnehmern, die Senioren in ihren Wohnungen betreuen, stehe der gesetzliche Mindestlohn zu, urteilten die höchsten deutschen Arbeitsrichter am Donnerstag. Das gelte auch für Bereitschaftszeiten.

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