Das OLG Braunschweig muss neu darüber entscheiden, ob ein suizidgefährdeter Türke zur Vollstreckung einer Haftstrafe in die Türkei ausgeliefert werden darf. Laut BVerfG wurde der Mann in seinem Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz verletzt, da das OLG seinen Aufklärungspflichten nicht genügt habe.
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