Montag, 19.2.2024
Keine Grundsicherung: Anwältin täuschte über Aufenthalt im Inland

Rund 33.000 Euro müssen eine Anwältin und ihr Mann an das Jobcenter zurückzahlen. Die beiden hatten jahrelang in Deutschland Grundsicherungsleistungen bezogen, sich tatsächlich aber wohl in Nigeria aufgehalten. Das LSG Niedersachsen-Bremen nahm eine Beweislastumkehr an, weil das Paar Behörden und Gerichte über seinen Aufenthaltsort getäuscht hatte.

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