Mittwoch, 31.5.2023
Sorgfaltspflichten beim beA-Versand

Ein Anwalt muss überprüfen, ob der Eingang seiner beA-Nachricht vom Gericht bestätigt wurde, und den Schriftsatz ansonsten erneut versenden. Unterlässt er dies, kann er nicht mit Wiedereinsetzung rechnen. Der Bundesgerichtshof hat nochmals ausführlich erläutert, was auf dem Bildschirm bei einer erfolgreichen Übermittlung tatsächlich zu sehen sein muss. 

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