Wer sich in einem Kosmetikstudio die Augenbrauen pigmentieren lässt, muss grundsätzlich einen künstlerischen Gestaltungsspielraum der Kosmetikerin hinnehmen, sodass Geschmacksabweichungen keinen Mangel des Permanent Make-ups begründen. Dies geht aus einem Hinweisbeschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hervor. Etwas anderes gelte dann, wenn eine konkrete Beschaffenheit vereinbart worden sei.
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