Donnerstag, 25.4.2024
Ist das Daseinsvorsorge oder kann das weg? Düsseldorf darf Großmarkt schließen

Das BVerwG sieht den Düsseldorfer Großmarkt nicht mehr als Einrichtung der Daseinsvorsorge und hat die Klage eines Großhändlers gegen dessen Auflösung abgewiesen. Die Garantie der kommunalen Selbstverwaltung verpflichte eine Kommune nicht, einen als öffentliche Einrichtung betriebenen Großmarkt fortzuführen.

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