Dienstag, 24.8.2021
Nachträgliche Auflagen für juristischen Notariatsmitarbeiter zulässig

Die Beschäftigung eines Notarassessors darf auch nachträglich von der Aufsichtsbehörde mit Nebenbestimmungen geregelt werden. Dabei hat die Behörde laut Bundesgerichtshof ein Ermessen, um durch Auflagen die Voraussetzungen einer Genehmigung zu schaffen. Ziel könne es sein, durch die Assistenz eines im Immobilienbereich tätigen Notarassessors nicht den Anschein der Parteilichkeit entstehen zu lassen.

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Freitag, 8.5.2020
Stadt darf Teilnahme an Versammlung nicht an Zwang zur Namensangabe knüpfen

Die Stadt Köln darf die Teilnahme an der am Abend des 08.05.2020 stattfindenden Versammlung anlässlich des Kriegsendes ("Künstlerischer kreativer Akt für Demokratie und das deutsche Grundgesetz") nicht aus Gründen des Infektionsschutzes davon abhängig machen, dass die Teilnehmer sich namentlich in eine Teilnehmerliste eintragen. Das hat das Verwaltungsgericht Köln am 07.05.2020 per Eilbeschluss entschieden.

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