Donnerstag, 4.2.2021
Aufgabenbereich von Hochschullehrern nicht unantastbar
Die Wissenschaftsfreiheit schützt eine Universitätsprofessorin nicht davor, dass ihr ein Tätigkeitsbereich an einer Uniklinik entzogen wird, der ursprünglich in ihrer "Funktionsbeschreibung" festgelegt war. Mit dieser Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist eine Medizinerin vorerst mit ihrer Klage dagegen gescheitert, dass ihre bisherige Leitungsfunktion im Bereich der Krankenversorgung nicht mehr offiziell festgeschrieben ist, seit das Krankenhaus umstrukturiert wurde. Mehr lesen