Montag, 23.1.2023
"Aufbruch Leverkusen"-Mitglieder voraussichtlich waffenrechtlich unzuverlässig

Der Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis von Mitgliedern des Vereins "Aufbruch Leverkusen" ist aller Voraussicht nach rechtmäßig, da dieser als rechtsextremistisch einzustufen ist. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden und damit die Eilanträge von zwei Mitgliedern des Vereins abgelehnt. 

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