Dienstag, 3.8.2021
Krankenhaus haftet bei Abhandenkommen der Zahnprothese eines Patienten

Kommt die Zahnprothese eines Patienten während eines Krankenhausaufenthaltes abhanden, kann das Krankenhaus zur Zahlung von Schadenersatz und auch Schmerzensgeld verpflichtet sein, wenn der Patient deswegen längere Zeit ohne Prothese zurechtkommen musste. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Nürnberg hervor. Im Rahmen des Behandlungsvertrages bestehe die Pflicht, persönliche Gegenstände wie eine Zahnprothese ordnungsgemäß aufzubewahren.

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