Montag, 4.1.2021
Anordnung der Teilnahme an Aufbauseminar auch nach Ablauf der Probezeit

Die Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger kann auch nach Ablauf der Probezeit noch angeordnet werden, und zwar auch dann, wenn zwischen dem Verkehrsverstoß und der behördlichen Maßnahme ein längerer Zeitraum liegt, in dem der Betroffene beanstandungsfrei am Straßenverkehr teilgenommen hat. Dies hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden.

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