Ein Arzt kann sich nach der Rechtsauffassung des Oberlandesgerichts Celle wegen des Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse strafbar machen, wenn er ohne körperliche Untersuchung Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht erteilt und sich dies nicht hinreichend aus dem jeweiligen Attest ergibt. Da dem Urteil der Vorinstanz jedoch nicht eindeutig zu entnehmen sei, ob das Fehlen der Untersuchungen auf den Attesten angegeben war, hat das OLG dieses aufgehoben und die Sache zurückverwiesen.
Mehr lesenDas Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die Regelung der 3. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg betreffend das Attest für eine Befreiung von der Maskenpflicht teilweise vorläufig außer Vollzug gesetzt. Aus datenschutzrechtlichen Gründen könne die Pflicht zur Offenbarung der Diagnose in dem Attest vorerst nicht aufrechterhalten werden. Keine Einwände bestünden dagegen in Bezug auf die Pflicht zur Vorlage des Originalattestes.
Mehr lesenEinem Arbeitnehmer steht Krankengeld auch dann zu, wenn er das Attest für die fortdauernde Krankschreibung bei seiner Krankenkasse erst verspätet vorlegt, weil der untersuchende Arzt es ihm erst nachträglich zugeleitet hatte. Denn die unzureichende Büroorganisation des Arztes liege in der Risikosphäre der Krankenkasse, entschied kürzlich das Sozialgericht München.
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