In Hessen wurde das erste elektronische Probeexamen ("E-Examen") erfolgreich zum Abschluss gebracht. Die Kandidatinnen und Kandidaten für die zweite juristische Staatsprüfung hatten die Möglichkeit, in der Hochschule RheinMain an von einem externen IT-Dienstleister bereitgestellten Notebooks mehrere Klausuren elektronisch unter prüfungsähnlichen Bedingungen anzufertigen.
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