Erfolgreicher Abschluss des juristischen E-Examens in Hessen

In Hessen wurde das erste elektronische Probeexamen ("E-Examen") erfolgreich zum Abschluss gebracht. Die Kandidatinnen und Kandidaten für die zweite juristische Staatsprüfung hatten die Möglichkeit, in der Hochschule RheinMain an von einem externen IT-Dienstleister bereitgestellten Notebooks mehrere Klausuren elektronisch unter prüfungsähnlichen Bedingungen anzufertigen.

Rückmeldungen waren durchweg positiv

Alternativ bestand die Möglichkeit, die Aufsichtsarbeiten zur gleichen Zeit elektronisch von zuhause aus an dem Dienstnotebook über eine eigens eingerichtete Testumgebung ("Prüfungsportal") zu erstellen. Hessens Justizminister Roman Poseck (CDU) sieht mit Blick auf die durchweg positiven Rückmeldungen der Prüflinge einen großen Erfolg des E-Examens. Das E-Examen eröffne unter anderem neue Strukturierungsmöglichkeiten bei der Klausurlösung und bringe auch eine größere Praxisnähe zur späteren juristischen Arbeitswelt, die inzwischen vielfach digitalisiert sei.

E-Examen verlief reibungslos

Das dreitägige elektronische Probeexamen mit über 100 Teilnehmenden sei auch aus technischer Sicht einwandfrei verlaufen, berichtet das hessische Justizministerium weiter. Die unter prüfungsähnlichen Bedingungen angefertigten Klausuren würden nun durch erfahrene Korrektorinnen und Korrektoren korrigiert und mit ausführlichen Lösungshinweisen an die Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare zurück übersandt. Begleitend zu der Korrektur finde aktuell bereits eine umfassende Evaluierung inklusive Befragung der Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare statt. Ausgehend hiervon werde im Anschluss eine weitere Konzeptionierung erfolgen und über die mögliche Einführung des E-Examens im regulären Prüfungsbetrieb entschieden werden.

Redaktion beck-aktuell, 16. August 2022.