Für das ausschließlich von einem Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft genutzte Arbeitszimmer in einer gemeinsam angemieteten Wohnung sind die darauf entfallenden Aufwendungen in voller Höhe als Werbungskosten abzugsfähig, sofern der Nutzende Aufwendungen in mindestens dieser Höhe getragen hat. Dies hat das Finanzgericht Düsseldorf entschieden, aber die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen.
Mehr lesenEin Abzug von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer setzt nicht voraus, dass das Arbeitszimmer für die Tätigkeit des Steuerpflichtigen erforderlich ist. Wird der Raum ausschließlich oder nahezu ausschließlich für betriebliche beziehungsweise berufliche Zwecke genutzt, genügt dies für den Abzug, entschied der Bundesfinanzhof. Das Urteil stammt bereits aus dem Jahr 2019 und wurde nachträglich zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt.
Mehr lesenAuch ein Syndikusrechtsanwalt kann für sein häusliches Arbeitszimmer nur maximal 1.250 Euro im Jahr von der Steuer absetzen. Das hat der Bundesfinanzhof mit einem Beschluss vom 13.06.2020 klargestellt. Wo der Mittelpunkt seiner gesamten Tätigkeit liege, bestimme sich nämlich nicht isoliert für seine einzelnen Tätigkeiten.
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