Donnerstag, 5.5.2022
Drohender Arbeitsplatzverlust kann Fahrverbot entgegenstehen

Das Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mindestens 43 km/h indiziert die Verhängung eines Fahrverbots von einem Monat. Davon kann nur abgesehen werden, wenn Anhaltspunkte für eine außergewöhnliche Härte wie etwa den Verlust des Arbeitsplatzes vorliegen. Dies bedarf jedoch laut Oberlandesgericht Frankfurt am Main der ausführlichen Begründung und Darlegung der zugrundliegenden Tatsachen. 

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