Kontaminierte Trauben: Keine Haftung aus Betriebsgefahr für Erntemaschine
Ein Schaden an den Trauben durch eine Erntemaschine bei der Lese führt nicht zur Haftung aus Betriebsgefahr. So wie beim ähnlich gelagerten "Traktor-Fall" sei das Fahrzeug als reine Arbeitsmaschine eingesetzt worden, betont der BGH.
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