Freitag, 6.12.2024
Corona-Quarantäne: Keine IfSG-Erstattung für Arbeitgeber für 14 Tage Arbeitsausfall

Ein Arbeitgeber, der seinen Arbeitnehmern in Corona-Quarantäne im Frühjahr 2020 weiter die Gehälter zahlte, bekommt dafür jedenfalls bis zu einer Quarantäne-Dauer von bis zu 14 Tagen in der Regel keine Erstattung vom Staat. Bei fünf Wochen Quarantäne dürfte das anders aussehen, so das BVerwG.

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