Dienstag, 15.12.2020
Kein Ruhen der Approbation bis zur Rechtskraft des Strafurteils

Ein vorläufiges faktisches Berufsverbot für einen Arzt darf nur verhängt werden, wenn es erforderlich ist, um eine konkrete Gefahr für ein wichtiges Rechtsgut abzuwehren. Eine noch nicht rechtskräftige Verurteilung wegen langjährigen Abrechnungsbetrugs gefährdet laut Bundesverwaltungsgericht das Vertrauen der Bevölkerung in die Ärzteschaft nicht. Weder berühre dies das Arzt-Patienten-Verhältnis noch werde die medizinische Kompetenz des Mediziners in Frage gestellt.

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Donnerstag, 3.12.2020
Vorläufiger Verlust ärztlicher Approbation nach Drogen- und Medikamentenmissbrauch

Gegenüber einem Arzt, der fortlaufend die Psyche beeinflussende Drogen und Medikamente konsumiert, darf das Ruhen der Approbation angeordnet werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Mainz entschieden. Der Arzt sei nicht uneingeschränkt in der Lage zum Wohl seiner Patienten zu agieren. Eine Gefährdung von Patienten sei daher dringend zu befürchten.

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Mittwoch, 26.8.2020
Verlust der Approbation wegen unerlaubter Bankgeschäfte mit Verlusten auch für Patienten

Betreibt ein Arzt unerlaubt Bankgeschäfte mit der Folge hoher Vermögensschäden auch für seine Patienten, kann die Approbation wegen Unwürdigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufs widerrufen werden. Dies ergibt sich aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Bayern in München vom 20.05.2020, über den der Deutsche Anwaltverein (DAV) informiert.

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