Freitag, 8.4.2022
Verbot einer Angelteichanlage wegen Verstoßes gegen Tierschutzgesetz

Wer eine Angelteichanlage betreibt, indem er fangreife Fische aus Hälternetzen in den See setzt, um sie unmittelbar danach an Angler freizugeben, verstößt gegen das Tierschutzgesetz und gilt als unzuverlässig zum gewerbsmäßigen Handel mit lebenden Fischen. Ihm könne der Betrieb der Anlage untersagt werden, entschied das Verwaltungsgericht Koblenz. 

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