Obwohl der Zustand einer Schwangeren kritisch war, schickte die Leitstelle wegen Kommunikationsschwierigkeiten nicht sofort einen Rettungswagen und Notarzt. Für das OLG kein Problem, schließlich habe der Disponent sich an die Leitlinien gehalten. Der BGH korrigiert: Auf den Einzelfall komme es an.
Mehr lesenWer einen Amtshaftungsanspruch geltend macht, muss darlegen und beweisen, dass dessen Voraussetzungen vorliegen. Das gilt auch, wenn eine Entschädigung nach Maßnahmen aus dem G 10-Gesetz verlangt wird und wegen Geheimhaltungsinteressen des Staates dies den Nachweis erschwert.
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