Donnerstag, 13.2.2025
Beweislast: Amtshaftungsanspruch kann an Geheimhaltungsinteresse des Staates scheitern

Wer einen Amtshaftungsanspruch geltend macht, muss darlegen und beweisen, dass dessen Voraussetzungen vorliegen. Das gilt auch, wenn eine Entschädigung nach Maßnahmen aus dem G 10-Gesetz verlangt wird und wegen Geheimhaltungsinteressen des Staates dies den Nachweis erschwert.

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