Erbringt eine Anbieterin ambulanter Hilfen ausschließlich Leistungen, die von Klienten im Rahmen ihres Persönlichen Budgets nach § 29 SGB IX vergütet werden, unterliegen sie nicht der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 16 Buchst. l UStG 2013. Dies hat das Hessische Finanzgericht entschieden. Gegen das Urteil ist die Revision beim Bundesfinanzhof anhängig.
Mehr lesen