Seit 2024 gelten neue Pensionsaltersgrenzen für Berliner Richterinnen und Richter. Weil die Altersgrenze aber gestuft angehoben wird, bleibt es für einen 1960 geborenen Richter bei 65 Jahren. Das hat das VG Berlin im Eilverfahren bestätigt und eine Altersdiskriminierung abgelehnt.
Mehr lesenIn Zeiten des demografischen Wandels könnte die starre Altersgrenze von 70 Jahren jedenfalls für Anwaltsnotare verfassungswidrig geworden sein. Obwohl ein 71-jähriger Ex-Notar im Eilverfahren erfolglos war, hat das BVerfG nun Zweifel an der Regelung angemeldet. Martin W. Huff hat die mündliche Verhandlung verfolgt.
Mehr lesenBundesrichter und -richterinnen können anders als Bundesbeamte und Landesrichter in verschiedenen Bundesländern nicht über die Altersgrenze hinaus arbeiten. Laut EuGH liegt darin aber keine unzulässige Altersdiskriminierung, vielmehr beruhe die Ungleichbehandlung auf der Berufsgruppe.
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