Wird eine weitere Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie über die regelmäßige Höchstfrist von einem Jahr hinaus von bis zu zwei Jahren genehmigt oder angeordnet, ist dies im Hinblick auf den hohen Rang des Rechts auf Freiheit der Person ausreichend zu begründen. Die Gründe dafür müssten aber für das Gericht deutlich und erkennbar hervortreten, bestätigt der Bundesgerichtshof. Sie könnten sich etwa aus der Dauer einer Therapie oder aus fehlenden Heilungs- und Besserungsaussichten bei anhaltender Eigengefährdung ergeben.
Mehr lesenVersicherte mit einer schwerwiegenden Erkrankung können gegenüber ihrer Krankenkasse eine Versorgung mit Cannabis beanspruchen. Voraussetzung ist allerdings, dass sie nicht mit einer Standardtherapie behandelt werden können. Zur Behandlung einer Alkoholerkrankung stehen insbesondere Rehabilitationsbehandlungen zur Verfügung. Ein Anspruch auf Cannabis bestehe daher nicht, so das Landessozialgericht Hessen.
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