Dienstag, 30.8.2022
Werbung für Alditalk-Prepaidtarif ist irreführend

Die Medion AG darf für den Prepaid-Basistarif der Marke Alditalk nicht mehr damit werben, dass kein Mindestumsatz erforderlich sei. Wie das Landgericht Essen mit Urteil vom 30.05.2022 auf die Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) entschieden hat, trifft die Werbeaussage nicht zu und ist daher irreführend. Denn Kunden müssen in regelmäßigen Abständen ihr Guthaben auffüllen, um die Abschaltung zu verhindern.

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