Freitag, 4.6.2021
BFH hält Verlustverrechnungsbeschränkung für Aktienveräußerungsverluste für verfassungswidrig
Wer Aktien mit Verlust verkauft, kann diesen Verlust nur sehr eingeschränkt verrechnen, und zwar mit Gewinnen aus anderen Aktienverkäufen. Der Bundesfinanzhof hält diese Verlustverrechnungsbeschränkung für verfassungswidrig und hat das Bundesverfassungsgericht angerufen. Steuerpflichtige würden ohne rechtfertigenden Grund unterschiedlich behandelt, je nachdem, ob sie Verluste aus der Veräußerung von Aktien oder aus der Veräußerung anderer Kapitalanlagen erzielt haben, so der BFH.
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