Mittwoch, 9.9.2020
Bekanntmachungsfehler: Hauptversammlungsbeschlüsse unwirksam

Die ergänzte Tagesordnung der Hauptversammlung einer nicht börsennotierten Aktiengesellschaft muss rechtzeitig bekanntgemacht werden. Dies gilt auch bei einer gerichtlich durchgesetzten Ergänzung durch Minderheitsaktionäre. Das hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 14.07.2020 entschieden.

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