Donnerstag, 27.3.2025
Missbräuchliche Steuergestaltung: FG muss Sicherungsübereignung von Aktien neu prüfen

Das Finanzamt wollte Dividenden aus zur Sicherheit übereigneten Aktien auf den Gewinn der Sicherungsnehmerin anrechnen, um Gestaltungsmissbrauch entgegenzuwirken. Steuerlich sind diese Aktien dem Erwerber zuzuordnen, hat nun aber der BFH klargestellt und das FG korrigiert.

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Freitag, 12.5.2023
Indizien für einen Erwerb mit Eigenhandelsabsicht

Eine Konzernführungsgesellschaft, die eigene Anteile und Anteile an Spezial-Investmentfonds erwirbt, handelt nicht deshalb mit Eigenhandelsabsicht, weil sie die Anteile im Umlaufvermögen bilanziert. Bei der Eigenhandelsabsicht handelt es sich laut nun veröffentlichtem Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom September 2022 um eine innere Tatsache. Um auf diese schließen zu können, seien objektive Indizien erforderlich, die in diesem Fall nicht vorlägen.

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