Das Finanzamt wollte Dividenden aus zur Sicherheit übereigneten Aktien auf den Gewinn der Sicherungsnehmerin anrechnen, um Gestaltungsmissbrauch entgegenzuwirken. Steuerlich sind diese Aktien dem Erwerber zuzuordnen, hat nun aber der BFH klargestellt und das FG korrigiert.
Mehr lesenEine Konzernführungsgesellschaft, die eigene Anteile und Anteile an Spezial-Investmentfonds erwirbt, handelt nicht deshalb mit Eigenhandelsabsicht, weil sie die Anteile im Umlaufvermögen bilanziert. Bei der Eigenhandelsabsicht handelt es sich laut nun veröffentlichtem Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom September 2022 um eine innere Tatsache. Um auf diese schließen zu können, seien objektive Indizien erforderlich, die in diesem Fall nicht vorlägen.
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