Dienstag, 17.5.2022
Agrarkonzern durfte brandenburgische Ackerflächen nicht verkaufen

Der Bundesgerichtshof hat erstmals entschieden, unter welchen Voraussetzungen eine rechtswidrig erteilte Genehmigung nach dem Grundstückverkehrsgesetz zurückgenommen werden kann. Die Rücknahme könne – auch wenn eine ausdrückliche gesetzliche Regelung fehle – in dem Verfahren nach § 22 LwVG gerichtlich überprüft werden. Das übergeordnete Ministerium sei befugt, die Rechtsbeschwerde zu erheben.

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