Deutschland ist vom EGMR verurteilt worden, weil der Asylantrag, den ein Syrer an der deutsch-österreichischen Grenze gestellt hatte, nicht ordnungsgemäß bearbeitet worden ist. Stattdessen sei der Mann nach Griechenland in bekannt rechtsverletzende Verhältnisse zurückgeschickt worden.
Mehr lesenEin Kirgise unter Terrorverdacht darf vor dem Abschluss seines Asylverfahrens in sein Heimatland abgeschoben werden. Er stelle eine zu große Gefahr für die Sicherheit Deutschlands dar, so das VG Gelsenkirchen.
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