Montag, 19.9.2022
Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist: Beginn der Außenprüfung durch Anfordern von Unterlagen

Das Anfordern von Unterlagen kann eine Prüfungshandlung darstellen, durch die eine den Ablauf der Festsetzungsfrist hemmende Außenprüfung wirksam beginnt. Dies hat das Finanzgericht Düsseldorf entschieden. Eine solche Aufforderung sei nicht deshalb als Prüfungsvorbereitung einzustufen, weil sie vor der Bekanntgabe der ergänzenden Prüfungsanordnung und vor dem darin angegebenen Prüfungsbeginn erfolgte.

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